Das fordert zumindest der Ständerat, der Anfang der Woche einer entsprechenden Motion zugestimmt hat.
„Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschungsanstalt Agroscope spätestens auf den 1. Januar 2021 in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln und direkt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) anzugliedern. Der Ausgestaltung der Corporate-Governance-Strukturen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform ist die seit 2017 bestehende Struktur- und Organisationsform zu belassen und anschließend durch das neue, vom Bundesrat einzusetzende strategische Führungsgremium zu überprüfen. Die vom Bundesrat am 9. März 2018 angekündigten Überprüfungsarbeiten sind somit zu sistieren“, heißt es in der Stellungnahme des Ständerats. Der Bundesrat lehnt die Motion dagegen ab, wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst (lid) berichtet. Die heutige Einbettung innerhalb der zentralen Bundesverwaltung könne den Handlungsspielraum von Agroscope in gewissen Bereichen einschränken, in anderen Bereichen könne Agroscope indes von Synergien profitieren, begründet der Bundesrat seine Haltung.