Es sind gravierende Frostschäden an Reben, Schneedruckschäden sowie teils schwere Hagelschäden begleitet von Sturm an allen Kulturarten zu verzeichnen. Das Frostrisiko war im Jahr 2017 versicherbar für Rebkulturen. Ab 2018 können neu auch Obst- und Beerenkulturen gegen Frost versichert werden.