Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen können sich seit dem 16. April für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben. Auch Einrichtungen, die bereits im laufenden Schuljahr teilnehmen, müssen sich erneut bewerben. Für das Schuljahr 2018/2019 stehen wieder mehr als 1,7 Mio Euro aus EU- und Landesmitteln bereit.
Zielgruppen der Programmteile „Obst/Gemüse“ und „Milch“ seien Kinder in Grund- und Förderschulen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten. Sie müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten.
Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern sollen. Basis dafür seien der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen bzw. die schulartbezogenen Lehrpläne.