Die Bundesregierung unterstützt die Forderung nach einem uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut nicht. Ein solches Recht würde die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Pflanzenzüchtungswirtschaft schwächen, so die Begründung.
Die Züchtung einer neuen Pflanzensorte dauere je nach Kulturart mindestens zehn bis 15 Jahre. Während dieser Zeit investiere der Züchter enorme Summen. Die einzige Möglichkeit zur Refinanzierung bestehe im Verkauf von Saatgut. Laut der Bundesregierung würde ein uneingeschränktes Recht auf freien Nachbau auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Pflanzenzüchtungswirtschaft schwächen. In der Folge wäre es für internationale Saatgutkonzerne leichter, die entstehenden Marktlücken zu besetzen. Um den Herausforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft unter sich weiter ändernden Klimabedingungen begegnen zu können, müsse dafür Sorge getragen werden, dass die mittelständischen Pflanzenzüchter auch weiterhin in der Lage seien, widerstandsfähige, innovative und klimaangepasste Pflanzensorten zu entwickeln.
Dies stellte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag klar. Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, warnte in diesem Zusammenhang vor einem Verlust der genetischen Vielfalt von Nutzpflanzen. „Dieser negative Trend muss dringend gestoppt werden“, erklärte Tackmann als Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung. Eine wichtige Rolle schreibt sie dabei der Saatgutgewinnung durch Klein- und Hobbygärtner zu. Ein „fatales Zeichen“ sei es, dass die Bundesregierung diesen Sachverhalt bisher nicht anerkenne. Ursache des Rückgangs der genetischen Vielfalt sei die „Fokussierung des Regelwerks auf Hochleistungssorten“.