Die Erzeugergenossenschaften Royal FruitMasters aus den Niederlanden und Coöperatie Hoogstraten aus Belgien prüfen eine künftige Zusammenarbeit.
Dem haben der Aufsichtsrat von FruitMasters und der Vorstand der Coöperatie Hoogstraten zugestimmt. Die potenzielle Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine grenzüberschreitende gemeinsame Plattform für Obst und Gemüse zu schaffen, die den angeschlossenen Erzeugern und Kettenpartnern Größenvorteile verschafft, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Zukunftsfähiger O+G-Anbau
Im Mittelpunkt beider Genossenschaften stehe der Anbau von Qualitätsobst und -gemüse. Die potenzielle Zusammenarbeit ziele darauf ab, ihre Wachstumsambitionen zu fördern und ihre gemeinsame Position als Spezialist für Obst und Gewächshausgemüse in Europa zu stärken. Die Bedeutung eines zukunftsfähigen Anbaus und die Sicherung eines guten Absatzes stehen dabei im Vordergrund. Der Zusammenschluss zu einer großen Plattform ist eine Chance, ein noch stärkerer und flexiblerer Partner in einem sich schnell verändernden Markt zu sein. Durch die Maximierung einer engen Zusammenarbeit in der Kette sei es möglich, effizienter auf die Marktnachfrage zu reagieren und eine optimale Abstimmung von Angebot und Nachfrage zu erreichen.
Untersuchung von Formen der Zusammenarbeit
Beide Organisationen stehen einer möglichen Zusammenarbeit mit weitreichenden Kettensynergien positiv gegenüber. Zu den Möglichkeiten in diesem Bereich gehören die Senkung von Kettenkosten, der beschleunigte Aufbau von (Er)Kenntnissen, die Innovation in Bezug auf neue Sorten, die weitere Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie ein entschlossenes Reagieren auf veränderte Marktbedingungen. Die Zusammenarbeit, heißt es, werde in diesen Bereichen zu einer starken Marktpartei im europäischen Obst- und Gemüsemarkt führen. In den kommenden Monaten werden die möglichen Formen der Zusammenarbeit und des nachhaltigen Mehrwerts für die Erzeuger und die Partner der Kette weiter untersucht. Das Ergebnis wird für das Jahr 2024 erwartet. Wenn es genügend Gemeinsamkeiten gibt, sollen die Formen der Zusammenarbeit den Mitgliedern der Genossenschaften vorgelegt werden.