Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Rechtsgutachten „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“ veröffentlicht.

In dem Gutachten werden mögliche rechtliche Hindernisse für Lebensmittelspenden identifiziert sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Dem liegt neben der rechtlichen Bewertung auch eine umfassende Stakeholderbefragung zu Grunde, so das BMEL.

Lebensmittel in der Tonne

Lebensmittel in der Tonne

Image: Puravida Fotografie/AdobeStock

Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, erklärt dazu: „Unsere Landwirte und die Hersteller von Lebensmitteln versorgen uns zuverlässig mit Lebensmitteln von hoher Qualität. Mit diesem kostbaren Gut so sorgsam wie möglich umzugehen, muss unser Anspruch sein. Weniger Lebensmittel wegzuwerfen hilft auch im Kampf gegen die Klimakrise. Wir sollten daher alle Wege prüfen, um gutes Essen nicht mehr zu verschwenden. Das vom BMEL in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt viele Möglichkeiten auf, dabei voranzukommen. Uns ist klar: Änderungen des EU-Rechts sind nicht von heute auf morgen machbar. Daher werden wir die Details sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie umsetzbar sind.“

Das Rechtsgutachten gehe auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zurück, wonach haftungs- sowie steuerrechtliche Fragen geklärt werden sollen mit Blick auf eine möglichst unkomplizierte Weitergabe von Lebensmitteln. Um dem besonderen Vertriebsweg der Lebensmittelspende etwa vom Lebensmitteleinzelhandel an die Tafeln Rechnung zu tragen, schlagen die Autorinnen und Autoren des Gutachtens vor, die Figur des karitativen Lebensmittelunternehmers zu entwickeln und rechtlich zu verankern.

Daran anknüpfend werden Sonderregelungen empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Pflichten zur Warenprüfung. Auch sollte die Weitergabe von Lebensmitteln mit Kennzeichnungsmängeln vereinfacht werden, solange der Gesundheitsschutz unberührt bestehen bleibt. Die rechtssichere Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen würde Änderungen im EU-Recht voraussetzen.

Das BMEL sehe Potential in den Vorschlägen und stehe mit den betroffenen Akteuren hierzu im Austausch. Es wird nun geprüft, wie eine Anpassung lebensmittelrechtlicher Vorschriften zum einen Lebensmittelspenden erleichtern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit und -qualität gewährleisten kann.

2020 wurden in Deutschland ca. 11 Mio t Lebensmittelabfälle entsorgt. In der Verarbeitung fielen dabei 15 % der Lebensmittelabfälle (1,6 Mio t) und im Handel 7 % (0,8 Mio t) an. Zu den Lebensmittelabfällen gehören neben übrig gebliebenen Speiseresten und nicht verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile, wie bspw. Knochen, Nuss- und Obstschalen.