Zum 1. Juli 2020 gelten verbindliche Höchstgehalte für Perchlorat. Das hat die Europäische Kommission Ende Mai in einer Verordnung festgelegt.
Wie QS unter Verwendung der EU-Informationen berichtet, liegen die neuen Höchstgehalte für Obst und Gemüse bei 0,05 mg/kg. Ausnahmen gelten für Kürbisgewächse und Grünkohl (0,10 mg/kg) sowie Blattgemüse und frische Kräuter (0,50 mg/kg).
In einem Anhang der Verordnung führt die Europäische Kommission Lebensmittel auf, die bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiter vermarktet werden dürfen, wenn sie vor dem 1. Juli 2020 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden.
Wie QS unter Verwendung der EU-Informationen berichtet, liegen die neuen Höchstgehalte für Obst und Gemüse bei 0,05 mg/kg. Ausnahmen gelten für Kürbisgewächse und Grünkohl (0,10 mg/kg) sowie Blattgemüse und frische Kräuter (0,50 mg/kg).
In einem Anhang der Verordnung führt die Europäische Kommission Lebensmittel auf, die bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiter vermarktet werden dürfen, wenn sie vor dem 1. Juli 2020 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden.