Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl (CAS 8042-47-5)) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln, die zur Pflanzguterzeugung verwendet werden sollen, zur Anwendung kommen.
Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2025.