Das Insektizid darf vom 1. Juni bis 28. September an Roter, Weißer und Schwarzer Johannisbeere sowie an Heidelbeeren zur Bekämpfung der Kirschessigfliege eingesetzt werden, denn das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) rechnet aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege in diesem Jahr.
Außerdem, berichtet QS unter Verwendung von BVL-Informationen, sei eine Notfallzulassung nötig gewesen, da es aktuell nur wenige Behandlungsalternativen gegen die Kirschessigfliege in Beerenobst gibt, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Einnetzen von Sträuchern, wären in der Praxis nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand umsetzbar. Die für die Anwendung zugelassene Menge von Exirel liegt bei 1.950 l (ausreichend für ca. 1.300 ha). Da es als bienengefährlich eingestuft ist, darf es nicht auf blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen sowie auf Unkräutern ausgebracht werden.