Foto: Alwin Gasser/pixelio

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Das Insektizid darf im Rahmen mehrerer Notfallzulassungen bei Süß- und Sauerkirschen, Pfirsichen und Aprikosen, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden zur Bekämpfung von Kirschessigfliegen eingesetzt werden.

Wie QS unter Verwendung von Informationen des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, gelten die Verordnungen bei Süß- und Sauerkirschen von Mai bis zum 22. September 2020, bei Pfirsichen und Aprikosen für Juni bis 28. September 2020 und bei Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden für Juni bis 12. Oktober 2020.