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Gemäß der korrigierten Durchführungsverordnung 2020/1276 müssen damit die EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. März 2021 sämtliche bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Bromoxynil enthalten, widerrufen, berichtet QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).