„Durch die Einführung der beiden Leitfäden ergibt sich in Bezug auf die Zertifizierung kein Mehraufwand für die Unternehmen. Großhandelsunternehmen, die Transporttätigkeiten mit ihrem eigenen Fuhrpark durchführen, sind weiterhin über die Großhandelszertifizierung abgedeckt. Somit ist für sie eine Zertifizierung nach dem Leitfaden Logistik nicht erforderlich“, teilt der Bonner Systemgeber mit. Logistikunternehmen, die ausschließlich frisches, bearbeitetes und verarbeitetes Obst, Gemüse und Kartoffeln transportieren und/oder lagern, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind, könnten sich nach dem Leitfaden Logistik zertifizieren lassen. Dieser werde neben Anforderungen für Transporttätigkeiten und zur kurzfristigen Lagerung zum Zwecke des Warenumschlags, auch Kriterien für die Langzeitlagerung beinhalten.