Um die Zuverlässigkeit der Warenidentität im QS-System zu bestätigen, werden ab dem 3. Mai auditübergreifende Kontrollen, sogenannte Cross-Checks, in der QS-Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln, durchgeführt.
Wie QS mitteilt, wählen die Auditoren in jeweils 10 % der QS-Systemaudits auf den Stufen Erzeugung, Großhandel und Bearbeitung/Verarbeitung hierfür einen Lieferschein mit QS-Ware aus, der digitalisiert und in die QS-Datenbank hochgeladen wird. Der Auditor wählt den jeweiligen Lieferanten- bzw. Abnehmerstandort aus und ordnet diesem den Lieferschein zu. Im Audit des Lieferanten/Abnehmers erfolgt die Gegenprüfung des Lieferscheins, indem bestehende QS-Anforderungen, bspw. an die Rückverfolgbarkeit, bewertet werden, heißt es weiter. QS betont, dass Betriebsgeheimnisse und Datenschutz bei dem Vorgang gewahrt bleiben.