Bioland, die IG Saatgut und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, ihre Saatgutkontrollen zu verstärken und Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik zu überprüfen. Die kommende Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass neue Gentechniken wie CRISPR/Cas entgegen der Pläne der EU-Kommission auch zukünftig unter dem Gentechnikrecht reguliert bleiben.
„Jede Gentechnik, auch die neuartige, ist mit großen Risiken behaftet. Nur mit einer konsequenten Umsetzung der Nulltoleranz im Saatgut kann eine gentechnikfreie Landwirtschaft gesichert werden“, sagt Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Dass es immer wieder zu Verunreinigungen kommt, zeigt, dass die derzeit praktizierte, stichprobenartige Untersuchung nur eines Teils der Partien, nicht ausreicht. Die Bundesländer müssen hier unbedingt nachbessern und auch die neue Bundesregierung wird sich dieses Themas annehmen müssen“, unterstreicht der Bioland-Präsident.
„Kontrollen auf Verunreinigungen mit Gentechnik funktionieren nur, wenn auch nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gesucht wird. Das ist immer noch nicht der Fall, obwohl Genom-editierte Pflanzen wie Raps in Nordamerika bereits angebaut werden und ein entsprechendes Analyseverfahren vorliegt“, so Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Dieses Verfahren muss in die Kontrollen integriert werden. Die Behörden müssen zudem weitere Methoden für den Nachweis anderer, mittels neuer Gentechnik veränderter Pflanzen, entwickeln sowie anwenden - sonst verlieren die Kontrollen zunehmend ihren Sinn - und unser Saatgut frei von illegalen Verunreinigungen zu halten.“
„Um die Wahlfreiheit zu sichern, auch weiterhin gentechnikfreie Ernten und Lebensmittel produzieren und konsumieren zu können, muss sich die neue Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Gentechnik unter dem geltenden Gentechnikrecht reguliert bleibt“, so Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). „Denn ohne Regulierung wären neuartige, bisher illegale gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr verboten – die Nulltoleranz würde außer Kraft gesetzt. Auch wäre die Gen-Manipulation von Saatgut nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Weiträumig könnten Verunreinigungen nicht mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar um sich greifen.“
„Jede Gentechnik, auch die neuartige, ist mit großen Risiken behaftet. Nur mit einer konsequenten Umsetzung der Nulltoleranz im Saatgut kann eine gentechnikfreie Landwirtschaft gesichert werden“, sagt Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Dass es immer wieder zu Verunreinigungen kommt, zeigt, dass die derzeit praktizierte, stichprobenartige Untersuchung nur eines Teils der Partien, nicht ausreicht. Die Bundesländer müssen hier unbedingt nachbessern und auch die neue Bundesregierung wird sich dieses Themas annehmen müssen“, unterstreicht der Bioland-Präsident.
„Kontrollen auf Verunreinigungen mit Gentechnik funktionieren nur, wenn auch nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gesucht wird. Das ist immer noch nicht der Fall, obwohl Genom-editierte Pflanzen wie Raps in Nordamerika bereits angebaut werden und ein entsprechendes Analyseverfahren vorliegt“, so Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Dieses Verfahren muss in die Kontrollen integriert werden. Die Behörden müssen zudem weitere Methoden für den Nachweis anderer, mittels neuer Gentechnik veränderter Pflanzen, entwickeln sowie anwenden - sonst verlieren die Kontrollen zunehmend ihren Sinn - und unser Saatgut frei von illegalen Verunreinigungen zu halten.“
„Um die Wahlfreiheit zu sichern, auch weiterhin gentechnikfreie Ernten und Lebensmittel produzieren und konsumieren zu können, muss sich die neue Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Gentechnik unter dem geltenden Gentechnikrecht reguliert bleibt“, so Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). „Denn ohne Regulierung wären neuartige, bisher illegale gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr verboten – die Nulltoleranz würde außer Kraft gesetzt. Auch wäre die Gen-Manipulation von Saatgut nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Weiträumig könnten Verunreinigungen nicht mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar um sich greifen.“