Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes gegeben. Die Länderkammer folgte der Empfehlung der Ausschüsse und erhob keine Einwände gegen das Gesetz.
Ziel ist es, allgemeinverbindliche Grundlagen für die Koordinierung der eigenverantwortlich durch die teilnehmenden Bundesländer durchgeführten EU-Schulprogramme durch den Bund zu schaffen; außerdem sollen Erfahrungen aus der Praxis einfließen. Konkret wird mit dem Gesetz der Anwendungsbereich an unionsrechtliche Novellierungen angepasst und das Mitteilungsverfahren entsprechend der EU-Bestimmungen umgesetzt. Auch die Fristenregelung und die Vorschriften zur Durchführung der Evaluation am Ende des Durchführungszeitraums werden entsprechend den Vorgaben aus Brüssel modifiziert. Ferner wird das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt, Fristen, deren Einhaltung sich in der Verwaltungspraxis bereits als notwendig hat, in einer Rechtsverordnung verbindlich festzulegen. AgE