bmel_59.jpg

Das Bundeskabinett hat die „Rechtsverordnung Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Für die Hochwassergebiete wird damit festgelegt, für welche Schäden es Ausgleichszahlungen gibt und welche Regeln dabei gelten. Insgesamt stehen dafür 30 Mrd Euro zur Verfügung. Details werden in Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern geregelt, eine davon betrifft explizit die Land- und Forstwirtschaft sowie die ländliche Infrastruktur, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, habe daran gearbeitet, dass die Förderungen passgenau die Bedarfe der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort abdecken. In der Land- und Forstwirtschaft sind in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen Schäden in Höhe von etwa 300 Mio Euro entstanden. Der Zuschuss kann bis zu 80 % des Schadens betragen. In Härtefällen max. 100 % des Schadens.

„Mir ist wichtig, dass den betroffenen Landwirten zielgenau die entstandenen Schäden ersetzt werden. Es dürfen keine Förderlücken entstehen, keiner darf durchs Raster fallen. Deshalb haben wir uns konkret die Agrarstruktur vor Ort angeschaut und mit vielen Betroffenen gesprochen. Diese Analyse war maßgeblich für unsere Erstellung des Förderkatalogs für die Landwirtschaft. Und jetzt muss es pragmatisch, alltagstauglich und schnell vorangehen“, so Julia Klöckner.