Dieser soll für alle Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 um 15 % zu senken. Alle Verbraucher, öffentlichen Verwaltungen, Haushalte, Eigentümer öffentlicher Gebäude, Energieversorger und die Industrie können und sollten Maßnahmen ergreifen, um Gas zu sparen. Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Versorgung beschleunigen, einschließlich des gemeinsamen Einkaufs von Gas, um die Möglichkeiten der EU zur Beschaffung alternativer Gaslieferungen zu verbessern, teilt die Europäische Kommission mit.
Die neue Verordnung würde der Kommission auch die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen 'Unionsalarm' zur Versorgungssicherheit auszurufen, der allen Mitgliedstaaten eine obligatorische Reduzierung der Gasnachfrage auferlegt. Der „Unionsalarm“ kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer schwerwiegenden Gasverknappung oder einer außergewöhnlich hohen Gasnachfrage besteht. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um aufzuzeigen, wie sie das Reduktionsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über die Fortschritte berichten. Mitgliedstaaten, die solidarische Gaslieferungen beantragen, müssen nachweisen, welche Maßnahmen sie zur Reduzierung der Nachfrage im eigenen Land ergriffen haben.
Um die Mitgliedstaaten bei der notwendigen Nachfragereduzierung zu unterstützen, hat die Kommission außerdem einen Europäischen Plan zur Reduzierung der Gasnachfrage angenommen, in dem Maßnahmen, Grundsätze und Kriterien für eine koordinierte Nachfragereduzierung festgelegt sind. Im Mittelpunkt des Plans stehen die Substitution von Gas durch andere Brennstoffe und allgemeine Energieeinsparungen in allen Sektoren. Er zielt darauf ab, die Versorgung von Haushalten und wichtigen Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Industrien sicherzustellen, die für die Bereitstellung wichtiger Produkte und Dienstleistungen für die Wirtschaft sowie für die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend sind. Der Plan enthält Leitlinien für die Mitgliedstaaten, die sie bei der Planung von Kürzungen berücksichtigen müssen.