Die Änderungen der Saisonarbeitskräfteregelungen sind entgegen der Ankündigung in der KW 15 noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Hintergrund ist ein koalitionsinterner Streit um die vorgesehene Meldepflicht für den Krankenversicherungsschutz ausländischer Saisonarbeiter. Einige Parteien wollen, dass dies ausdrücklich nur für gesetzliche oder private Krankenversicherungen in Deutschland gelten soll, nicht jedoch für solche, die die Erntehelfer in ihren Heimatländern abgeschlossen haben.
Nur so sei eine Behandlung im Krankheitsfall während des Aufenthalts in Deutschland gewährleistet, lautet die Begründung. Dies sei gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unerlässlich. Die abschließende Ausschussberatung und die Verabschiedung im Plenum sollen nunmehr in KW 16 erfolgen. Voraussetzung ist, die Koalitionsfraktionen finden rechtzeitig eine Einigung. Sollte dies auf Ebene der Agrarpolitiker nicht gelingen, sollen die Fraktionsvorsitzenden versuchen, zu einer Verständigung zu kommen.
Die Meldepflicht ist Teil des Kompromisses, auf den sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesarbeitsministerium im Zusammenhang mit der befristeten Ausweitung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage in diesem Jahr verständigt haben. Zudem sollen die Arbeitgeber künftig bei Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung automatisch eine Rückmeldung der Minijobzentrale erhalten, ob für den betreffenden Arbeitnehmer weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr vorliegen. AgE