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Laut PAP (Polnische Presseagentur) verabschiedete der Sejm im Herbst 2021 ein Gesetz über die Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben durch das Ministerium für Staatsvermögen. Die neue Gesetzgebung soll die Gründung einer Lebensmittel-Holdinggesellschaft erleichtern.

Während der parlamentarischen Arbeit brachten die Abgeordneten keine Änderungsanträge zu dem Entwurf ein. Dabei handelte es sich um einen parlamentarischen Entwurf der konservativen Partei PIS (Recht und Gerechtigkeit) zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des landwirtschaftlichen Vermögens des Staatsschatzes. Sein Zweck besteht darin, die Übertragung von landwirtschaftlichen Gesellschaften aus der Aufsicht des Ministeriums für Staatsvermögen an das Landwirtschaftsministerium zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer staatlichen Lebensmittelholding geschaffen werden. „Diese Holding wird die Interessen der Landwirte vertreten und versuchen die Preisabsprachen zu durchbrechen“, betonte Landwirtschaftsminister Henryk Kowalczyk in „www.sadyogrody.pl“.

'Ich hoffe, dass die Lebensmittelbeteiligung Ergebnisse für die Landwirtschaft bringen wird. Die Erwartungen der Landwirte an diese Art von Unternehmen sind hoch. Wir haben es sehr oft mit Preisabsprachen und vertraglichen Vorteilen zu tun, und diese Holdinggesellschaft wird versuchen, diese Absprachen zu durchbrechen. Sie wird auch die Interessen der Landwirte vertreten, wobei sie natürlich ihre volle Autonomie als wirtschaftliche Einheit behält. Das Unternehmen wird auf dem Agrar- und Lebensmittelmarkt von großer Bedeutung sein“, fügt der Minister hinzu. An einer anderen Stelle des Lebensmittelportals heißt es, dass es sich bei der Holding um eine Gesellschaft handeln wird, die auf der Grundlage der Krajowa Spółka Cukrowa (dt. Nationale Zuckergesesellschaft) gegründet wird, die den Kern der Holdinggesellschaft und der Vermögenswerte anderer landwirtschaftlicher Unternehmen bilden wird.
Das Vermögensministerium hat sich für eine Konsolidierungsvariante entschieden, die in der Ausgabe von Aktien besteht, die von der Staatskasse übernommen werden. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass 100 % der Anteile an diesen Unternehmen gehört dem Nationalen Unterstützungszentrum für Landwirtschaft, das eine staatliche juristische Person ist, eine Exekutivagentur, die befugt ist, Eigentums- und andere Eigentumsrechte in Bezug auf öffentliches Eigentum auszuüben. Dr. Henriette Ullmann

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