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Die Fördersätze für Photovoltaik-(PV)-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 in Betrieb gehen, werden leicht gekürzt.

Wie die Bundesnetzagentur bekannt gab, sinkt die Förderung für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 kW auf Gebäuden und Lärmschutzwänden im Marktprämienmodell zum 1. Mai 2017 von bisher 11,09 ct/kWh auf nunmehr 11,06 ct/kWh, für sonstige Anlagen bis 750 KW von 8,91 ct/kWh auf 8,89 ct/kWh. Die Förderung kleinerer Anlagen bis 10 kW auf Gebäude in der festen Einspeisevergütung verringert sich von 12,30 ct/kWh auf 12,27 ct/kWh.