Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold R (Wirkstoffe: Kupferoxychlorid + Metalaxyl-M) erteilt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Ridomil Gold R für die Anwendung gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln im Freiland und ist beschränkt auf den Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2025.