Was sich unschön liest, ist es auch: Das Bakterium namens Ralstonia pseudosolanacearum ist Erreger der Krankheit, die eine ernsthafte Gefahr für den europäischen Gemüse- und Zierpflanzenanbau darstellt, warnt aktuell das Julius Kühn-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.
Im Juli haben man insbesondere an Ingwervier Fälle nachweisen können, wo das Bakterium Pflanzen befallen hatte − und das sowohl im kommerziellen Anbau als auch in Forschungseinrichtungen. Die Krankheit gilt als nur schwer zu bekämpfen und begrenzt sich nicht nur auf die scharfe Knolle, sondern kann ganz unterschiedliche Gewächse befallen: Neben Gemüsearten wie Paprika, Kartoffeln, Tomaten oder Kohl sind auch Salate, Gurken oder Kürbisgewächse potentielles Ziel des Erregers, und auch vor Ziergewächsen wie Rosen oder Chrysanthemen mache es nicht Halt.
Prävention ist das A und O
Das Bakterium kann in Gewässern überdauern und dementsprechend über Wasser, den Boden oder andere befallene Pflanzen übertragen werden: So ist ein Fall bekannt, bei dem Tomatenpflanzen betroffen waren, die neben Ingwer angebaut wurden, berichtet die Seite ökoportal.de. Zu erkennen sei das Bakterium i.d.R. an dunklen Verfärbungen oder Fäulnissymptomen an den Rhizomen bei Ingwer und Kurkuma, bei sehr starkem Befall trete bei Anschnitt der geernteten Knollen Bakterienschleim aus - daher auch der wenig ansprechende Namen “Schleimkrankheit”. Bei Pflanzen generell beobachte man bei Befall auch welke, gelbe oder eingerollte Blätter. Aber selbst ohne Symptome könne der Erreger schon aktiv sein, heißt es beim JKI. Eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln sei derzeit noch nicht möglich, so dass Betriebe besonders stark auf Prävention setzen sollten. Das Institut empfiehlt dazu nicht nur, auf den Anbau importierter Ware aus Befallsländern zu verzichten, da der Befall ohne erkennbare Symptome in den Rhizomen vorhanden sein könnte, sondern darüber heraus auf verstärkte Hygienemaßnahmen im Anbau, z.B. die Desinkfektion von Werkzeugen und des Gießwassers sowie eine intensive Beobachtung des Pflanzmaterials, das idealerweise vorab auf den Erreger getestet werden sollte.
Ralstonia pseudosolanacearum ist bei Befall, selbst bei Verdacht, meldepflichtig; der zuständige Pflanzenschutzdienst bestätigt den Ausbruch daraufhin mittels Laboranalysen und veranlasst Tilgungsmaßnahmen, informiert das JKI abschließend.
Ein Informationsblatt mit Bildern befallener Pflanzen finden Sie auf der Seite des Instituts bzw. auch unter diesem Link.