Nachdem wir zunächst über die drohende Vernichtung von über drei Mio Kartons Orangen aus Südafrika berichtet haben, konnte inzwischen ein Kompromiss für die Ware gefunden werden.
Wie der DFHV mitteilt, werden die südafrikanischen Behörden in den nächsten Tagen neue Pflanzengesundheitszeugnisse ausstellen, und zwar für alle Orangen, deren Pflanzengesundheitszeugnis zwischen dem 24. Juni und dem 13. Juli ausgestellt wurden und die bereits einer Kältebehandlung nach neuem Recht unterzogen worden seien. Diese Ware könne mit dem neuen Pflanzengesundheitszeugnis ohne weitere Kältebehandlung eingeführt werden.
Für Orangen, deren Kältebehandlung nach altem Recht, d.h. zu kurz, durchgeführt wurde, habe man hingegen einen Kompromiss im Handling erreichen können. Demnach müsse bei Ware, deren Pflanzengesundheitszeugnis zwischen dem 24. Juni und dem 13. Juli ausgestellt worden sei, nur die fehlende Zeit der Kältebehandlung nachgeholt werden. Fehlendes Precooling könne durch einen zusätzlichen Aufschlag von fünf Tagen nachgeholt werden, so die Meldung des DFHV, wobei nachzuholenden Behandlungen unter Aufsicht einer EU-Behörde zu erfolgen hätten.
Es sei davon auszugehen, dass dieses Vorgehen nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werde, heißt es abschließend.