Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2018.
Im gleichen Zeitraum darf auch das Pflanzenschutzmittel Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Steinobst zum Einsatz gebracht werden. Bei Kernobst ist eine Verwendung von Beloukha zwischen dem 5. Juni und 3. Oktober 2018 zulässig.