Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) erteilt.

Pflaumen

Pflaumen

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das betreffende Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 23. Mai bis zum 19. September 2024 eingesetzt werden.