Äpfel_August_2011_Aufnahme_bei_Pickenpack_ba__10__04.JPG

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt, wie QS berichtet.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen bei anderen CpGV-Isolaten zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2018 gültig.