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Damals war dem Unternehmen von der damaligen Productschap Tuinbouw und dem Wirtschaftsministerium die Anerkennung als Produzentenorganisation im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse entzogen worden. Dadurch kann FresQ nun endgültig keine Ansprüche mehr auf gut 22 Mio Euro EU-Gelder geltend machen. Das zuständige Gericht urteilte jetzt, dass dem Unternehmen rückwirkend grobe Fahrlässigkeit bei der Umsetzung der GMO-Richtlinien für Erzeugerorganisationen angelastet werden könne. Dies betreffe vor allem die Bündelung des Verkaufs und der gesamten Produktion.