Der Bundesrat hat das Verpackungsgesetz gebilligt. Dazu erklärt Michael Wiener, CEO der Duales System Holding: „Das Verpackungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung: weg von der linearen Wirtschaft und hin zur Kreislaufwirtschaft.“
Initiativen einiger Bundesländer, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fanden in der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Mai keine Mehrheit. Die Entscheidung des Bundesrats setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt hinter jahrelange Debatten rund um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungsabfällen, so eine Miteilung des Grünen Punkt.
Das Gesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigen sie von jetzt 60 %, von denen wiederum 60 % werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 %, von denen 65 % über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. Mussten bisher also lediglich 36 % des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 % sein. Bis 2022 soll diese Quote noch einmal auf dann 63 % angehoben werden. „Die ambitionierten Quotenvorgaben sind ein Ansporn für die Branche. Jahrelang sind Investitionen zurückgehalten worden, beispielsweise in bessere Sortier- und Aufbereitungstechnik insbesondere für Kunststoff. In den letzten Monaten ist allein durch die Aussicht auf das Verpackungsgesetz neuer Schwung entstanden. Nun haben wir endlich Planungssicherheit und können das Verpackungsrecycling in Deutschland zielgerichtet weiterentwickeln“, so Michael Wiener.
Weitere Fortschritte dürften durch die Anforderung entstehen, besonders gut recyclingfähige Verpackungen im dualen System zu bevorzugen. Zudem sieht das Verpackungsgesetz die Einrichtung einer Zentralen Stelle vor, die für einen fairen Wettbewerb der dualen Systeme sorgen soll. Die Zentrale Stelle wird die Registrierung der verpflichteten Inverkehrbringer übernehmen und die dualen Systeme überwachen.