Im Hinblick auf die geplante EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen Züchtungstechniken (NZT) ist noch vieles zu klären, zumindest für den Ministerrat. Das hat ein jetzt von der ungarischen Ratspräsidentschaft vorgelegtes „Non-Paper“ nochmals verdeutlicht.
In dem Diskussionspapier werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Antworten auf verschiedene Fragen zu geben und mögliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Besonderes Augenmerk schenkt Budapest dabei der geplanten Gleichstellung von NZT-Pflanzen der Kategorie 1 mit konventionellen Pflanzensorten. Die von der Kommission vorgesehenen Kriterien, nämlich Art, Größe und Anzahl der Mutationen, könnten sich Ungarn zufolge als „ungeeignet erweisen“, um mögliche Auswirkungen zu beurteilen. Die Ratspräsidentschaft betont, dass eines der Hauptziele des Vorschlags die Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt sei. Umweltaspekte in Bezug auf NZT-Produkte der Kategorie 1 Produkte fehlten in dem Vorschlag aber völlig.
Festgestellt wird außerdem, dass der Verordnungsentwurf der Kommission zufolge im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip gestaltet worden sei. Die Kriterien für die Gleichstellung der NZT-1-Pflanzen bezögen sich jedoch nicht auf fallspezifische Sicherheitserwägungen, sondern ausschließlich auf technische beziehungsweise molekulare Parameter, moniert Ungarn.
Kritisch gesehen wird von der Ratspräsidentschaft auch, dass sich der Geltungsbereich des Vorschlags nicht nur auf landwirtschaftliche Pflanzen, sondern auch auf Wildarten einschließlich ein- und mehrjähriger Pflanzen, Bäume, Sträucher sowie Makroalgen bezieht. Die Mitgliedsländer werden gefragt, ob sie den Geltungsbereich der Verordnung auf landwirtschaftlich genutzte Pflanzen beschränken wollen.
Zwei Optionen zum Ökolandbau
„Ernste Bedenken“ macht die Ratspräsidentschaft mit Blick auf den Ökosektor geltend. Soll das Konzept des ökologischen Landbaus geschützt werden, gibt es laut Ungarn zwei Optionen. Eine Möglichkeit wäre, wie Budapest schreibt, die NZT-1-Pflanzen vom ökologischen Landbau auszuschließen und eine Kennzeichnungspflicht nicht nur für Saatgut und Vermehrungsmaterial, sondern für alle betreffenden Lebens- und Futtermittel umzusetzen.
Die zweite, von einigen Mitgliedstaaten favorisierte Option wäre Ungarn zufolge, die Nutzung von NZT-1-Pflanzen im Ökolandbau zuzulassen. In diesem Fall wäre keine Kennzeichnung der Erzeugnisse erforderlich. Dies könne jedoch kollidieren mit dem derzeitigen Konzept der Ökolandwirtschaft und auch den Zielen des Green Deals und der Biodiversitätsstrategie für 2030, so die Ratspräsidentschaft. AgE
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