Auch zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil, das besagt, dass alle Pflanzen, die mithilfe neuer Züchtungstechniken erzeugt werden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Gentechnikrecht zu behandeln sind, gibt es praktische Probleme für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und Europa. Die Anwendung dieser Innovationen in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau sei damit de facto unmöglich, teilt Grain-Club im Namen aller unterzeichnenden Verbände mit.
'Durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien hätte Europa dagegen die Chance, Maßstäbe für Nachhaltigkeit zu setzen. So könnte unsere Landwirtschaft effektiver klimatische Ertragsrisiken mindern, Ressourcen schonen sowie die Biodiversität fördern', betont Thorsten Tiedemann, Grain-Club-Vorsitzender. Gleichzeitig würde damit die Grundlage für eine ausreichende und nachhaltige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln aus Europa gestärkt. Die Verbände der Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft appellieren an die deutsche Bundesregierung, sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einzusetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden. Die NZT haben großes Potenzial, Ernteausfälle infolge des Klimawandels zu minimieren, indem sie Nutzpflanzen schneller widerstandsfähig gegen Wetterextreme und Schädlinge machen. Auch der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln kann dadurch optimiert werden. So können die Ansprüche der Verbraucher und der Politik in Bezug auf eine nachhaltigere Landbewirtschaftung besser erfüllt werden. Damit auch kleinen und mittelständischen Unternehmen der Zugang zu den NZT und deren Anwendung ermöglicht werden kann, müssen dringend adäquate rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, heißt es weiter. Zudem lähme die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit die ganze Warenkette, vom Feld bis zur Ladentheke, so Tiedemann. Damit die internationalen Handelsströme weiterhin funktionieren und die Versorgungsmärkte sowie Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, müssen die Bestimmungen zu agrarischen Rohstoffen verschiedener Weltregionen miteinander kompatibel sein. In vielen Drittstaaten werden die mit den NZT erzeugten Pflanzen und deren Verarbeitungsprodukte nicht als GVO reguliert und deklariert. 'Eine Gleichbehandlung international gehandelter Produkte ist dringend erforderlich, um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas zu verhindern. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft braucht Rechtssicherheit und zukunftsfähige Perspektiven', so Tiedemann abschließend.