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Im Rahmen der vorletzten Runde, in der am 3. Mai im Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament verhandelt wurde, gab es offenbar einige Fortschritte. Es seien wichtige Annäherungen auf den Weg gebracht worden, so etwa im Bereich der Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut im Ökolandbau, war im Anschluss aus Teilnehmerkreisen zu erfahren. Von Seiten des Parlaments sei kritisiert worden, dass die Kommission künftig nur noch die ausschließliche Verwendung von Ökosaatgut erlauben wolle.

Derzeit können Ökolandwirte Sondergenehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut erhalten, falls kein entsprechendes Ökoprodukt auf dem Markt angeboten wird. Ein großer Konfliktpunkt in den Verhandlungen ist die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgeschlagene „Grenzwertregelung“. Demnach soll die Zulassung als Ökolebensmittel künftig nur noch möglich sein, wenn strengere Grenzwerte von den Produkten nicht überschritten werden. Konkret soll ein Erzeugnis nach den Vorstellungen der Kommission nur noch dann als „bio“ vermarktet werden dürfen, wenn ein ähnlich niedriger Schwellenwert wie bei der Babynahrung eingehalten wird. Die letzte Runde des Trilogs hierzu soll am 31. Mai stattfinden. AgE