Das Europäische Parlament, die EU-Landwirtschaftsminister und die Europäische Kommission verhandeln ab dem 10. November beim sogenannten Trilog über die Gemeinsame Agrarpolitik in Europa (GAP). NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fordert die EU-Kommission zu entschiedenem Verhandeln auf: 'Die bisherigen Beschlüsse von Rat und Parlament verhindern eine wirkliche Agrarreform.'
Die EU-Kommission müsse ihren Einfluss in den Verhandlungen nutzen, um die GAP nach den Zielen des European Green Deals auszurichten. 'Wir brauchen mehr Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Naturschutz in der Landwirtschaft schon heute, nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Ansonsten droht Ursula von der Leyens Flagschiffprojekt schwere Schlagseite zu bekommen. Sollten die Trilog-Verhandlungen keine Fortschritte erzielen, muss es sich die EU-Kommission vorbehalten, ihren Vorschlag zurückzuziehen und das Verfahren neu zu starten', so Krüger.
Ohne ein Umlenken würde die Agrarpolitik der EU bis 2027 im Wesentlichen unverändert bleiben. Nachbesserungen seien u.a. bei der Frage notwendig, welcher Anteil der Agrarlandschaft zukünftig für die Natur bereitgestellt werden müsse, heißt es weiter. Laut Wissenschaft wären hier 10 % notwendig, um die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurückzubringen. Dieser Mindestanteil nichtproduktiver Flächen müsse für die Betriebe zukünftig Voraussetzung sein, Subventionen zu erhalten, so Krüger: 'Die EU-Kommission hat dieses Ziel bereits in ihrer Biodiversitätsstrategie verankert. Ohne eine entsprechende Einbindung in der GAP wird eine Umsetzung vor Ort jedoch nahezu unmöglich.' Auch beim Budget für freiwillige Umweltmaßnahmen sieht Krüger noch dringenden Verbesserungsbedarf. 'Die Forderung des EU-Parlaments, 30 % der Agrargelder an konkrete Umweltleistungen zu knüpfen, ist zwar deutlich ambitionierter als das, was die Agrarminister im Sinn haben. Wichtiger ist jedoch, dass hinter diesen Geldern effektive Maßnahmen stehen. Keinesfalls darf es zu einer Neuauflage des gescheiterten Greenings kommen.' Nicht zuletzt dürfen ambitionierte Mitgliedstaaten zukünftig nicht daran gehindert werden, bei nationalen Biodiversitäts- und Naturschutz-Maßnahmen voranzugehen. Bislang sind sie gezwungen, den Großteil der Gelder in ineffiziente pauschale Flächenprämien zu investieren.