Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen fördern ab dem Erntejahr 2025 erstmals Mehrgefahrenversicherungen. Wie das niedersächsische Agrarressort am 15. August mitteilte, wurde jetzt eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht.
Demnach können Landwirte, deren Betriebssitz und Flächen in einem der drei Länder liegen, einen entsprechenden Förderantrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Die Zuschüsse sollen dabei helfen, klimawandelbedingte Risiken abzusichern und zu minimieren.
Laut Ministerium sind die Zuzahlungen an eine klimawandelangepasste Bewirtschaftung geknüpft. In dem Vergabeverfahren sollen dafür „Punkte“ zum Einsatz kommen, die Landwirte für bestimmte Maßnahmen sammeln können. Punkte soll es demnach geben für Öko-Regelungen, Agrarumweltmaßnahmen, den Anbau klimaresilienter Kulturen und für technischen Anlagen bei Dauerkulturen. Die Förderungen sollen dann an die innerhalb dieses System am besten bewerteten Betriebe gehen. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sprach von einer „doppelten Prävention“. Zum einen werde ein Anreiz für ein klimaangepasstes Wirtschaften gesetzt, zum anderen würden Ausfälle abgesichert, so die Grünen-Politikerin.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, können Anträge ab dem 26. August bis zum 30. September gestellt werden. Förderfähig sind Versicherungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost sowie Trockenheit und Dürre, nicht jedoch gegen Hagel. Es können dabei verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln abgesichert werden. Bis zu 50% der Ausgaben werden erstattet, wobei eine Deckelung von 25.000 Euro je Unternehmen gilt. Die Förderung läuft unter dem Dach des Programms KLARA 2023-2027. Insgesamt werden dafür 15 Mio. Euro aus dem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt. AgE