Logistik: DSLV kritisiert „Tarif-Wirrwarr“ der IG Metall zu Lasten der Speditionsbetriebe

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Bei den Gesprächen zwischen IG Metall und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) wurde auch die gesonderte Entgelttarifierung von Speditionsmitarbeitern in der so genannten Produktionslogistik verhandelt.

Werden von Industrieunternehmen logistische Zusatzleistungen wie Bewirtschaftung des Wareneingangs und Warenausgangs, Kommissionierungs- und Sequenzierungstätigkeiten im Rahmen eines individualisierten Leistungspakets von bestimmter Dauer und Umfang erbracht, wird von Kontraktlogistik gesprochen. Mit den Verhandlungen wollte die Gewerkschaft eine besondere Ausprägung der Kontraktlogistik, nämlich die Produktionslogistik regeln. Damit sind logistische Tätigkeiten gemeint, die die industrielle Produktion unmittelbar vorbereiten und unterstützen.
Die meisten Speditionen und Logistikdienstleister arbeiten für eine Vielzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Tätigkeiten, die unter die Definition der Kontraktlogistik fallen, sind nur ein Teil der speditionellen Dienstleistungspalette, die Mitarbeiter werden im Speditionsbetrieb meist flexibel eingesetzt. „Wenn die IG Metall lediglich für einen Teil der Belegschaft in einem Betrieb andere Entgeltstrukturen und Arbeitszeiten durchsetzt, fördert sie exakt die „Tarifanarchie“, die sie vorgibt zu bekämpfen“, warnt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Der eine Staplerfahrer wird nach ver.di-Tarif bezahlt, der andere nach IG Metall-Tarif. Was sie unterscheidet, sind allein die Kunden, deren Güter und Produkte sie im Logistiklager bewegen.“
Kontraktlogistikverträge zwischen der Industrie und ihren Dienstleistern seien üblicherweise inhaltlich fixiert und zeitlich limitiert. Eine plötzliche Durchsetzung völlig anderer Entgeltstrukturen und Arbeitszeiten behindere die Planbarkeit größerer Logistikprojekte. „Das Problem verbleibt allein bei der Spedition, denn die Auftrag gebende Industrie tut sich erfahrungsgemäß schwer, sich an gestiegenen Logistikkosten zu beteiligen. Läuft der befristete Kontrakt mit dem Auftraggeber aus, bleiben die tariflichen Bedingungen für den Logistikdienstleister unverändert.“

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