„Wir unterstützen die jetzt gefundene Lösung, weil endlich ein praktikabler Kompromiss gefunden wurde. Die deutschen Unternehmen erkennen ihre Verantwortung und kleine und mittlere Unternehmen in Drittländern haben weiterhin faire Chancen im Hinblick auf den Marktzugang,“ so DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger.
Vor allem die Beschränkung der Haftung auf den unmittelbaren Zulieferer und nicht über die gesamte Lieferkette bis hin zu Zulieferern von Zulieferern werde unterstützt. „So wird hoffentlich eine überbordende Bürokratie vermieden, die keinem Mitglied einer Lieferkette einen Nutzen bringt“, hofft Brügger, der darauf verwies, dass es bereits jetzt eine Vielzahl von Sozial- und Umweltstandards gebe, deren Einhaltung von anerkannten Zertifizierungsstellen überprüft werde. „Auch der DFHV-Verhaltenskodex aus dem Jahre 2007 hat sich für viele Mitglieder bewährt, indem er in die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Unternehmen aufgenommen wurde. Damals waren die Social Development Goals (SDG) vielleicht noch nicht in der heutigen Form definiert, aber sie spiegeln sich in vielen freiwilligen Verpflichtungen der DFHV-Mitglieder wider.“
Von Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), heißt es dazu: „Unsere genossenschaftlich orientierten Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst. Bereits heute gelten in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards, die unsere Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen.“ Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“ Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, muss verhindert werden. Ehlers kündigte an: „Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht.“
Vor allem die Beschränkung der Haftung auf den unmittelbaren Zulieferer und nicht über die gesamte Lieferkette bis hin zu Zulieferern von Zulieferern werde unterstützt. „So wird hoffentlich eine überbordende Bürokratie vermieden, die keinem Mitglied einer Lieferkette einen Nutzen bringt“, hofft Brügger, der darauf verwies, dass es bereits jetzt eine Vielzahl von Sozial- und Umweltstandards gebe, deren Einhaltung von anerkannten Zertifizierungsstellen überprüft werde. „Auch der DFHV-Verhaltenskodex aus dem Jahre 2007 hat sich für viele Mitglieder bewährt, indem er in die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Unternehmen aufgenommen wurde. Damals waren die Social Development Goals (SDG) vielleicht noch nicht in der heutigen Form definiert, aber sie spiegeln sich in vielen freiwilligen Verpflichtungen der DFHV-Mitglieder wider.“
Von Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), heißt es dazu: „Unsere genossenschaftlich orientierten Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst. Bereits heute gelten in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards, die unsere Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen.“ Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“ Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, muss verhindert werden. Ehlers kündigte an: „Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht.“