In der Debatte um den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und um die europäische KI-Verordnung (AI-Act) bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach klaren und präzisen Definitionen für KI.

Orientieren sollten sich die Formulierungen laut HDE an der OECD-Definition, die konventionelle IT-Systeme und nicht maschinell lernende Algorithmen ausschließt. Nach der Verabschiedung der KI-Verordnung sind aus Sicht des Verbandes noch viele Fragen ungeklärt.

„Um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der verabschiedeten KI-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, sind vor allem klare und präzise Definitionen gefragt“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Risikodefinition der KI-Verordnung sollte den Einsatzzweck und Risikofilter berücksichtigen, mit Erleichterungen für unterstützend eingesetzte KI. Wichtig sei zudem, Doppelregulierungen zu vermeiden. „Bestehende Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung müssen integriert werden, damit es nicht zu einem regulatorischen Flickenteppich und nationalen Sonderregelungen kommt“, so Tromp.

Bei der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der KI-Verordnung dürfen laut HDE keine Doppelstrukturen entstehen. Daher sollten bestehende Aufsichtsstrukturen genutzt werden. „Das geplante europäische KI-Büro muss effektiv ausgestattet werden und die Wirtschaft einbinden“, so Tromp. Zudem müsse das AI-Board eine kohärente Umsetzung der KI-Verordnung koordinieren und ebenfalls die Wirtschaft beteiligen.

Zur Umsetzung der KI-Regulierung in Deutschland hatte der HDE gemeinsam mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden eine Gesprächsrunde veranstaltet und in diesem Rahmen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages über rechtssichere und innovationsfreundliche Ansätze diskutiert.