Für alle Erntehelfer gelten die Arbeitsschutz-Standards in der Corona-Krise, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April bekanntgab.
Laut einem Bericht des NDR scheint das Konzeptpapier von BMEL und BMI missverständlich formuliert zu sein. Bei der Interpretation der Vorgaben bestünde erhebliche Uneinigkeit in der Branche, so der NDR: Einzelne landwirtschaftliche Betriebe gingen in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern davon aus, dass die beschlossenen Vorgaben für alle Saisonarbeiter, also auch die früher Eingereisten, umzusetzen seien. Andere, so der NDR weiter, würden den Beschluss so interpretieren, dass er nur für diejenigen Erntehelfer anzuwenden sei, die nach dem 2. April eingereist seien. Auch der Bauernverband und Landwirtschaftskammern würden die Regeln so interpretieren, dass sie nur für neu einreisende Erntehelfer gelten und nur für die ersten zwei Wochen.
Nach den Vorgaben sollen in der Landwirtschaft 'möglichst kleine, feste Teams (z.B. 2 bis 3 Personen)' zusammenarbeiten. Darüber hinaus sind die für Saisonarbeitskräfte üblichen Mehrbettzimmer nicht gesetzeskonform. Es heißt: 'Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen. Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige statthaft.' Laut BMAS seien aber Abweichungen im Einzelfall möglich, 'wenn zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die den Infektionsschutz auf gleiche Weise sicherstellen.'
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