Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage gilt nun dauerhaft. Dem hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten diesjährigen Sitzung am 14. Dezember zugestimmt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Zustimmung: „Unser Einsatz hat sich gelohnt: Besonders Sonderkulturbetriebe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Deswegen war es wichtig, dass wir hier Klarheit schaffen. Betriebe haben nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen. Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Landwirte, damit der Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt.“
Darüber hinaus stimmte der Bundesrat in der Sitzung der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung zu. Das trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das die Hofabgabeverpflichtung für verfassungswidrig erklärte.