Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA), der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, begrüßt den Beschluss und mahnt gleichzeitig vor weiteren nationalen Sonderwegen im Pflanzenschutz.
Die Sicherheit und Unbedenklichkeit des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Sachgemäß angewendet, leiste Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, helfe bei einer schonenden Bodenbearbeitung und beuge so Erosion vor, teilt der IVA mit.
IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: “Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit. Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssen zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik.”
Damit die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung rechtzeitig in Kraft treten und Rechtssicherheit schaffen kann, wird eine offizielle Verkündigung spätestens bis zum 30. Juni 2024 benötigt.