Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die klare Empfehlung der Monopolkommission in ihrem vorgestellten Hauptgutachten zum Wettbewerb, auf staatliche Eingriffe in die Lebensmittellieferkette zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten, positiv. 

Explizit gewarnt wird auch vor einer kurzfristigen Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes. Dies könnte laut Monopolkommission potenziell unwirksam oder sogar schädlich sein.

Die Monopolkommission sieht derzeit keine hinreichende Grundlage für wettbewerbsregulatorische Maßnahmen, die die Stellung der Erzeuger von Lebensmitteln stärken. Im Gegenteil: Sie warnt die Politik vor den damit verbundenen Risiken. Für ein besseres Verständnis der Lebensmittellieferketten seien weitere Analysen notwendig. „Der Gesetzgeber sollte diese deutliche Warnung der unabhängigen Experten ernst nehmen und dem Drängen einzelner Branchen auf weitere Regulierung der Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette im Rahmen der Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferkettengesetzes ohne Kenntnis der damit verbundenen wettbewerbsökonomischen Folgen nicht nachgeben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Der HDE weist darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung zu dem Ergebnis führt, dass der Lebensmitteleinzelhandel in der Wertschöpfungskette eine wichtige, aber nicht die marktbedeutende Position einnimmt. Demnach ist der Lebensmitteleinzelhandel bei Frischelebensmitteln nicht der wichtigste Verhandlungspartner der landwirtschaftlichen Erzeuger. Genth: „Direkte Vertragsbeziehungen des Handels zu den Erzeugern gehören eher zu den Ausnahmeerscheinungen in der Lieferkette. Auf der Ebene der Ernährungsindustrie stehen dem Lebensmitteleinzelhandel marktstarke Lebensmittelkonzerne gegenüber. Insgesamt werden die Warenflüsse der Frischemärkte vom Außenhandel und der Weiterverarbeitung geprägt.“

Lkw im Hintergrund, Äpfel im Vordergrund

Image: AdobeStock

 

 

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