In Frankreich geht der Staat gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken der großen Lebensmitteleinzelhändler vor. Wie die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) mitteilte, wurden zwei ungenannte Unternehmen per Anordnung aufgefordert, ihre Lieferverträge mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen.
Gegen zwei weitere Einzelhändler werden der Behörde zufolge in den kommenden Wochen vergleichbare Anordnungen ergehen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro. Stein des Anstoßes sind sogenannte Logistikstrafen, über deren Missbrauch die Agrar- und Ernährungswirtschaft bereits im vergangenen Jahr vielfach geklagt hatte. Die Strafen können nach Angaben der Behörde grundsätzlich gerechtfertigt sein, sofern sie im Zusammenhang mit verspäteten oder ausgebliebenen Lieferungen beziehungsweise Produkten von ungenügender Qualität stehen. Ziel müsse aber die reibungslose Funktion der Lieferketten sein. Die DGCCRF hatte nach zahlreichen Hinweisen von Lieferanten eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet. Demnach werden die Strafen oftmals ungerechtfertigt und automatisiert verhängt, ohne dass den Lieferanten ein Ansprechpartner oder ein entsprechendes Dokument bereitgestellt wird. Zudem werden die Strafen der Generaldirektion zufolge auch ungeachtet eines Einspruchs von Seiten der Betroffenen automatisch mit offenen Beträgen verrechnet; auf Rückerstattungen in ungerechtfertigten Fällen müssten die Lieferanten oft Monate warten. Diese Praktiken sind laut DGCCRF durch das zweite Gesetz zur Stärkung der Erzeuger ausdrücklich verboten. AgE