Gartenbesitzer, Fachberater, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, ihre Kernobst-Bestände sorgfältig zu beobachten und Feuerbrand-Fälle zu melden. Wie die Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) mitteilte, habe es bereits im Juni erste Feuerbrandmeldungen in Bayern gegeben. Vor allem Nordbayern sei davon betroffen gewesen. Die Krankheit ist meldepflichtig und nur ein früh erkannter Befall an einzelnen Bäumen könne ein Übergreifen bspw. auf kommerzielle Bestände und Obstanlagen verhindern.
Aus Franken wurden zahlreiche erkrankte Gehölze gemeldet. Aber auch im Süden und Osten Bayerns gab es bereits viele bestätigte Nachweise von Feuerbrandbefall. Insbesondere die Quitte erweise sich immer wieder als besonders anfällig. Grund dafür sei deren späte Blütezeit.
Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. Betroffen sein können sowohl blühende als auch Laubtriebe. Blätter, Blüten und Triebe vertrocknen in Verlauf der Infektion und sehen schließlich „wie verbrannt“ aus. Eine genaue Diagnose ist nur mit Hilfe spezieller Testverfahren im Labor möglich.
Die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus- und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur sind nach wie vor auf Schnitt- bzw. Rodungsmaßnahmen beschränkt, Pflanzenschutzmittel sind hierfür nicht zugelassen. Im Streuobstanbau müssen stark befallene Bäume gerodet werden, um in den betroffenen Anlagen den Infektionsdruck zu senken. Schwach befallene Bäume können durch Pflegemaßnahmen behandelt werden. Schnittgut soll über den Restmüll oder, falls möglich, über Verbrennung an Ort und Stelle entsorgt werden, heißt es weiter.
Die Krankheit ist grundsätzlich meldepflichtig. Rechtsgrundlage dazu ist die Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung) vom 20. Dezember 1985, in der jeweils aktuellen Fassung. Obwohl die Krankheit in Bayern jetzt bereits fast in allen Gebieten vorkommt, ist es für die Pflanzenschutz-Beratung weiterhin wichtig, einen Überblick über die aktuelle Feuerbrandsituation in den einzelnen Regionen zu bekommen. Daher wird vonseiten des bayerischen Pflanzenschutzdienstes dringend gebeten, Verdachtsfälle zu melden – entweder an die zuständige Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern oder an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz.