Die PPWR, oder genauer Packaging & Packaging Waste Regulation, ist in aller Munde. Was passiert, wann passiert es, und was muss beachtet werden, und zwar von wem in welchem Prozess und vor allem: in welchem Land? Bisher ist die Lage häufig unübersichtlich. Der “Fachaustausch PPWR” vergangene Woche in Hamburg hat jede Menge Licht ins Verpackungsdunkel gebracht.

„Wir haben die Veranstaltung bewusst in einem kleineren Kreis gehalten, damit Fragen offen gestellt und diskutiert werden können”, erklärte dazu Claudia Schuh, Verpackungs- und Innovationsmanagerin bei Lorentzen & Sievers, die als neuer Teil der Prodinger Gruppe die Veranstaltung ins Leben gerufen hatten. Unterschiedliche Blickwinkel wurden dabei den vor Ort und digital Teilnehmenden erläutert, neben rechtlichen Aspekten wurden auch Produktinnovationen vorgestellt, mit denen angesichts der bevorstehenden Änderungen Lösungen geschaffen werden könnten. 

Natürlichkeitswunsch der Verbraucher vs. Schutz vor ebendiesen

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Image: trainman111 | Adobe Stock

Für verschiedene Kategorien sind Ausnahmen vorgesehen, etwa besonders sensible Früchte oder Salate. Äpfel gehören aber - Sie können es sich denken - nicht dazu.

„Die PPWR - eines meiner Lieblingsthemen der letzten Monate”, erklärte dazu auch Henning Kleinespel, Rechtsanwalt und stellv. Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbands (DFHV) in seiner Begrüßung zum Beginn der Veranstaltung. Für ihn hat das in der PPWR explizite „Verbot” von Kunststoffverpackungen von O+G eine deutliche emotionale Kompotente, lese man dazu doch häufig Überschriften à la „Plastiksünde”, „Plastikflut” etc. Die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten ein natürliches Produkt gerne auch natürlich verpackt, ließen dabei jedoch außer Acht, dass dies oft zu Lasten der Haltbarkeit gehe. Auch könnnen über die Verpackung Informationen an die Konsumenten übermittelt werden, sei es in Punkto Markenkommunikation, aber auch, was Nachhaltigkeits-, Bio- oder Regional-Siegel betreffe. Und letztendlich diene die Verpackung doch auch dazu, die „Ware vor dem Verbraucher zu schützen”, so Kleinespel, und erinnerte an die bekannten Kirschen-„Schippen”, die leider zu oft auch die Früchte beschädigten.

Ausnahmeregelungen und der Binnenmarkt

Nun seien zahlreiche Ausnahmen für die Verpackung von O+G absehbar, ähnlich der bereits umgesetzten Regelung in Frankreich. Zwar sei Stand heute die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen je nach Mitgliedstaat im Gespräch, doch sei es im Interesse aller Akteure, die Ware auf dem Binnenmarkt möglichst einheitlich zu behandeln, um keine Benachteiligungen für einzelne Länder oder Branchen zu schaffen. Zwar sei der aktuell verbreitete Text noch ein Kompromissvorschlag und nicht der finale Text, doch sei für den Sommer erwartete Abstimmung eher Formsache. Nach aktuellem Stand der Dinge ist das Inkrafttreten des Kunststoffverpackungsverbotes für O+G dann ab 1. Januar 2030 zu erwarten. Es sei geplant, so Claudia Schuh, nach der offizellen Übersetzung des Textes ins Deutsche noch einmal im Detail über den genauen Wortlaut zu informieren. 

Weitere Details aus dem PPWR-Fachaustausch finden Sie in Kürze in einer unserer kommenden Ausgaben des Fruchthandel Magazins.