Wie die Europäische Arbeitsgruppe der World Union of Wholesale Markets (WUWM) mitteilt, hat das Europäische Parlament eine Entschließung zugunsten der ‚Lebensmittelsicherheit und der Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft für Großhandelsmärkte‘ angenommen. Die am 14. Juni angenommene Entschließung enthält vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft.
Dazu gehören das Erreichen der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU, Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung, der Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal und die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. „Wir freuen uns, dass diese Entschließung die strategische Bedeutung der Großmärkte im Lebensmittelsektor ausdrücklich anerkennt. Das Europäische Parlament erkennt Großmärkte als Lebensmittelunternehmen an, die in der Logistik und im Großhandelsvertrieb sowie in der Großproduktion und -verarbeitung tätig sind. Sie wurden als wichtige Einrichtungen identifiziert, deren Widerstandsfähigkeit gestärkt werden muss, da sie wesentliche Dienstleistungen erbringen“, sagte Fabio Massimo Pallottini, Direktor der WUWM Europe Gruppe. Großmärkte seien Einrichtungen von öffentlichem Interesse, die weite, regionale und überregionale Gebiete mit frischen und verderblichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie mit Fischereierzeugnissen versorgen. „Sie gewährleisten die Qualität dieser Erzeugnisse und die Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus haben die Großmärkte bereits bewiesen, dass sie widerstandsfähig sind und eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung und -verteilung während der Covid-19-Pandemie spielen“, so Pallottini.
Lesen Sie mehr hierzu und zur Entwicklung des Kölner Großmarktes in der Ausgabe 26/27 des Fruchthandel Magazins.