Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss künftig alle Studien veröffentlichen, die als Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dienen.
Die Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments nahm in einer Abstimmung am 17. April in Straßburg den Kompromiss aus den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission zur Verordnung „Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette“ an. Mit der Neuregelung soll für mehr Offenheit bei den Zulassungsverfahren und für mehr Lebensmittelsicherheit gesorgt werden. Alle einer Bewerbung zugrunde liegenden Studien werden künftig in einer Datenbank erfasst. Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt unter dem Vorbehalt, dass gravierende geschäftliche Interessen der betroffenen Unternehmen nicht verletzt werden. Ferner ist vorgesehen, dass die für Genehmigungsverfahren durchgeführten Studien bei der EFSA angemeldet werden müssen; auf diese Weise soll das Zurückhalten unliebsamer Ergebnisse erschwert werden. Die europäische Zulassungsbehörde soll kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vor der Antragstellung beraten und von der EU-Kommission mit der Durchführung eigener Studien betraut werden können. Schließlich zielt die neue Transparenz-Verordnung auch auf eine stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten in die Verwaltungsstruktur der EFSA und deren wissenschaftliche Gremien ab. Liegen Produktzulassungsanträge vor, sind Konsultationen mit Interessenträgern und der Öffentlichkeit vorzunehmen. Schließlich wird eine verbesserte Risikokommunikation angestrebt. Nach dem Parlament muss nun noch der Rat dem Trilog-Kompromiss zustimmen, dies gilt aber als Formalie. AgE