Nach dem Verbot des Einsatzes der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl werden in naher Zukunft auch „niedrigste nachweisbare Rückstände“ davon in Nahrungs- und Futtermitteln aus der Europäischen Union sowie bei importierten Waren unzulässig sein. Dafür hat sich am 18. Februar eine qualifizierte Mehrheit von 23 EU-Staaten, darunter Deutschland, im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) ausgesprochen. Portugal stimmte als einziger Mitgliedstaat gegen den Kommissionsvorschlag. In Deutschland dürfen bereits seit dem Jahr 2009 keine Pflanzenschutzmittelpräparate mit Chlorpyrifos als Wirkstoff mehr vertrieben werden.

Zuletzt waren diese Mittel vor allem noch im Obstanbau, insbesondere bei der Citrusfrüchteerzeugung in Südeuropa verwendet worden. Die Mitgliedsländer votierten für die Nulltoleranz, da laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kein sicherer Grenzwert für den Kontakt mit diesen Wirkstoffen festgelegt werden kann. Begründet wird dies u.a. mit genotoxischen Effekten sowie möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Nervensystems. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Fall auch die „normale Aufschubfrist“ für die Anwendung niedrigerer Rückstandshöchstgehalte verkürzt. Statt der üblichen sechs Monate ab Inkrafttreten der Verordnung würden es diesmal nur drei Monate sein, hieß es aus der Kommission. Sie geht davon aus, dass die Null-Regelung ab Oktober 2020 gilt. Ein Anwendungsverbot ist EU-weit seit Anfang Februar in Kraft. Der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen im Bundestag, Harald Ebner, lobte die Entscheidung. Es sei gut, dass dieser weitere notwendige Schritt nach dem Chlorpyrifos-Anwendungsverbot beschlossen worden sei. Nur so könnten Europas Verbraucher wirklich vor Rückständen dieses potentiell „hirnschädigenden Nervengifts“ geschützt werden. Nach Ansicht Ebners hätten diese Wirkstoffe „niemals“ eine EU-Zulassung bekommen dürfen. AgE

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