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Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Wenn Onlinehändler Ware aus biologischer Produktion anbieten, sind sie zur Warenkontrolle verpflichtet. Gängige Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel anzuwenden sei laut der Richter gerechtfertigt.

Wenn die Händler die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher verkaufen, die sie nicht selbst hergestellt haben, können diese Kontrollen ausgesetzt werden. Auf den Onlinehandel sei diese Ausnahme aber nicht anwendbar, so die Richter. Denn bei der Lagerung im Versandhandel bestehe das Risiko, dass die Produkte verunreinigt oder auch umetikettiert würden. Aufgrund des Verbraucherschutzes muss sichergestellt sein, dass die Kriterien des Gütesiegels erfüllt werden.