Auch wenn sich das europäische Kontrollsystem für „ökologische/biologische Erzeugnisse“ der EU in den vergangenen Jahren verbessert hat, sind nach wie vor noch bestimmte Herausforderungen zu bewältigen beziehungsweise Mängel zu erkennen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem am 14. März in Luxemburg vorgestellten Sonderbericht über die Bewertung der entsprechenden Kontrollen.
Die Prüfer konstatieren darin, dass zur Behebung der verbleibenden Schwachstellen in den Mitgliedstaaten und zur Verbesserung der Überwachung von aus Drittstaaten eingeführten Bioprodukten sowie der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten. Anerkennend stellt der EU-Rechnungshof fest, dass die meisten im vorherigen Prüfbericht aus dem Jahr 2012 aufgezeigten Mängel von den Mitgliedstaaten respektive der EU-Kommission abgestellt worden seien. So wird die Kommission beispielsweise dafür gelobt, ihre Prüfbesuche in den Mitgliedstaaten wieder aufgenommen und mittlerweile die meisten Mitgliedsländer auch kontrolliert zu haben. Mit Blick auf die Mitgliedstaaten wird vom EuRH hervorgehoben, dass diese den Rechtsrahmen geändert, die Koordinierung mit den Akkreditierungsstellen gestärkt und die Leitlinien für die Überwachung der Kontrollstellen verbessert hätten. Schwerpunktmäßig untersucht wurde in dem Bericht die Kontrolle von aus Drittstaaten stammenden und in der EU verbrauchten Biolebensmitteln. Laut Angaben des EuRH werden mehr als 80 % der in die EU eingeführten ökologischen Erzeugnisse von in Drittländern tätigen und von Brüssel anerkannten Kontrollstellen zertifiziert. Der übrige Teil werde aus einer begrenzten Zahl von Drittstaaten eingeführt, deren Standards den Rechnungsprüfern zufolge als „gleichwertig“ gelten. Allerdings weist der Hof auch auf klare Mängel hin. So sei festgestellt worden, dass die Anwendung von Maßnahmen zur Durchsetzung einschlägiger Vorschriften innerhalb der EU noch nicht harmonisiert seien. Zudem kritisieren die Luxemburger Prüfer, dass die Berichterstattung von den Mitgliedstaaten mitunter nur „langsam und unvollständig“ erfolge. AgE