'Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss des Trilogs und die Vereinbarung über die EU-Öko-Verordnung“, so Hogan. „Der neue Gesetzgebungsrahmen entspricht der Dynamik und den Erwartungen dieses schnell wachsenden Sektors, fördert dessen Entwicklung und Innovationsfähigkeit und hilft dieser Branche, ihr volles Potenzial zu entwickeln.“ Durch die Vereinbarung würden Hindernisse für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung in der EU beseitigt und ein fairer Wettbewerb für Landwirte und Betreiber garantiert. Die neue Gesetzgebung könne damit so bald wie möglich in Kraft treten.
Der ZVG kritisiert, dass eine Harmonisierung in wichtigen Fragen auch nach Einigung der EU-Institutionen vorerst nicht erreicht wurde. Zu diesen Fragen gehörten u.a. die Importregelungen für Waren aus Drittstaaten, die Rückstandsgrenzwerte von Pflanzenschutzmitteln auf Bio-Produkten, der Anbau im Substrat unter Glas sowie die Kontrollverfahren für Bio-Anbau.
Der verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass nur Schweden, Dänemark und Finnland ihre Praxis des Unterglasanbau im Substrat die nächsten zehn Jahre beibehalten dürfen, während dies allen anderen Mitgliedstaaten nicht erlaubt ist. Nach fünf Jahren soll dieses Vorgehen durch die Kommission noch einmal überprüft werden und gegebenenfalls eine rechtliche Basis für den Anbau im Substrat unter Glas geschaffen werden.
ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt dazu: „Seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses haben wir deutlich gemacht, dass wir die Vorschläge zu 0-Grenzwerten bei nicht zugelassenen Wirkstoffen kritisch sehen. Der Anbau im Substrat unter Glas muss in allen Mitgliedstaaten möglich sein. Dass nun gerade die für uns wichtigsten Punkte aus den Verhandlungen de facto ausgeklammert wurden, weil eine Einigung hier nicht mehr absehbar war, ist äußerst bedenklich und aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt nicht hinnehmbar“.