ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärte dazu in einer Mitteilung: 'Zu schnell und zu intransparent waren in den vergangenen Jahren Arten auf die Liste gesetzt worden, entgegen aller Warnungen auch aus der Gartenbaubranche. Dies hat das Beispiel Pennisetum setaceum eindrücklich gezeigt. Dass nun gemeinsam mit den Akteuren aus den betroffenen Wirtschaftszweigen an der Umsetzung der Verordnung gearbeitet werden soll, ist ein wichtiger Schritt.'
Aktuell werden Regelungen zur Festlegung unionsweiter Kriterien für Risikobewertungen für invasive Arten erarbeitet. Die EU-Kommission rief im vergangenen Jahr Interessensvertreter zur Stellungnahme auf. Der ZVG hatte in seiner Konsultationsantwort insbesondere kritisiert, dass der bisherige Entwurf keine sozioökonomischen Aspekte berücksichtigt. Nach Auffassung des ZVG müssen wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile von Arten gegen mögliche Nachteile gleichwertig abgewogen werden. Die Risikobewertungen sollten neben den potentiellen Auswirkungen einer Art auf eine biogeografische Region auch die Auswirkungen auf das gesamte Gebiet der Union in Relation betrachten. Dies bedeutet, dass ab einer bestimmten Flächenunterschreitung keine unionsweite Listung vorgenommen werden kann.